Rechtliche Grundlagen

nach Arbeitsstättenverordnung A2.2

Wer kann Brandschutzhelfer werden?

Grundsätzlich kann jeder Beschäftigte Brandschutzhelfer werden, sofern er zuverlässig, körperlich geeignet und durch eine fachgerechte Schulung ausgebildet ist. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht man?

Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung:

  • Bei normaler Brandgefährdung: mindestens 5 % der Beschäftigten.

  • Bei erhöhter Brandgefahr, vielen Besuchern oder Beschäftigten mit eingeschränkter Mobilität: mehr Brandschutzhelfer notwendig.

Aufgaben von Brandschutzhelfern

  • Brände erkennen und melden

  • Menschen warnen und evakuieren

  • Flucht- und Rettungswege sichern und nutzen

  • Erstmaßnahmen mit Feuerlöscheinrichtungen durchführen (soweit gefahrlos möglich)

  • Unterstützung der Feuerwehr bei deren Eintreffen

Arbeitsschutzgesetz (§ 3 – Grundpflichten des Arbeitgebers)

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Diese Maßnahmen müssen den tatsächlichen Arbeitsbedingungen angepasst sein und regelmäßig überprüft werden.

Schulungen

Aufbau

Theorie

  • Aufgaben der Brandschutzhelfer
  • Brandursachen
  • Löschmittel
  • Brennbare St0ffe
  • Verhalten im Brandfall
  • Gefahren des Brandrauches
  • Vorgehensweisen bei Fettbränden
  • Aufbau und Funktionsweise eines Feuerlöschers

Praxis

  • Ablöschen einer Papierkobattrappe mit Wasser-, Schaum- und Kohlendioxidlöscher
  • Experimentalvortrag mit brennbaren Stoffen und Löschmitteln

Dauer und Örtlichkeiten

Die Schulung dauert 4 Unterrichtseinheiten vormittags oder Nachmittags

Ich komme zu Ihnen! Was brauche ich?

  • Einen Raum für die theoretische Ausbildung.
  • Eine feuerfeste Praxisfläche für den Praktischen Teil (z.B. Parkplatz o.ä.)

Preis

Angebote für Einzelpersonen oder Gruppen (10-25 Personen)

50 km rund um Augsburg

95€ für Einzelpersonen
750€ für Gruppen

Trainerprofil

1979 – 1983    Ausbildung Elektroinstallateur
04/ 1989 – 09/ 2025    Brandinspektor Berufsfeuerwehr Augsburg im Einsatzdienst
2001 – 2025    Ausbilder für die Bereiche: Verbrennungslehre, Löschmittel, Feuerlöscher, Löschanlagen und andere Themen in den Feuerwehrlehrgängen zuständig.
2001 – 2025    Brandschutzhelfer Ausbildungen und Räumungsübungen für städtische und nicht städtische Mitarbeiter durchgeführt.
Seit 2007    freiberuflich als Ausbilder für Brandschutzhelfer Ausbildung tätig

 

 

Besuchte Lehrgänge

30.03.2021    Befähigte Person für die Überprüfung von Sprinkleranlagen
01.02.2024    Fachkunde Gefahrstoffe
23.02.2024    Brandschutzbeauftragter
13.02.2025    Befähigte Person für Brandschutztüren und –tore sowie Fachkraft für Feststellanlagen

Kontakt

Karl Faulhaber

Mobil: 01520 19 07 664

Mail: karlfaulhaber@online.de

Impressum und Datenschutz