Rechtliche Grundlagen
nach Arbeitsstättenverordnung A2.2
Wer kann Brandschutzhelfer werden?
Grundsätzlich kann jeder Beschäftigte Brandschutzhelfer werden, sofern er zuverlässig, körperlich geeignet und durch eine fachgerechte Schulung ausgebildet ist. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht man?
Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung:
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Bei normaler Brandgefährdung: mindestens 5 % der Beschäftigten.
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Bei erhöhter Brandgefahr, vielen Besuchern oder Beschäftigten mit eingeschränkter Mobilität: mehr Brandschutzhelfer notwendig.


Aufgaben von Brandschutzhelfern
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Brände erkennen und melden
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Menschen warnen und evakuieren
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Flucht- und Rettungswege sichern und nutzen
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Erstmaßnahmen mit Feuerlöscheinrichtungen durchführen (soweit gefahrlos möglich)
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Unterstützung der Feuerwehr bei deren Eintreffen
Arbeitsschutzgesetz (§ 3 – Grundpflichten des Arbeitgebers)
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Diese Maßnahmen müssen den tatsächlichen Arbeitsbedingungen angepasst sein und regelmäßig überprüft werden.
Schulungen
Aufbau
Theorie
- Aufgaben der Brandschutzhelfer
- Brandursachen
- Löschmittel
- Brennbare St0ffe
- Verhalten im Brandfall
- Gefahren des Brandrauches
- Vorgehensweisen bei Fettbränden
- Aufbau und Funktionsweise eines Feuerlöschers
Praxis
- Ablöschen einer Papierkobattrappe mit Wasser-, Schaum- und Kohlendioxidlöscher
- Experimentalvortrag mit brennbaren Stoffen und Löschmitteln


Dauer und Örtlichkeiten
Die Schulung dauert 4 Unterrichtseinheiten vormittags oder Nachmittags
Ich komme zu Ihnen! Was brauche ich?
- Einen Raum für die theoretische Ausbildung.
- Eine feuerfeste Praxisfläche für den Praktischen Teil (z.B. Parkplatz o.ä.)
Preis
Angebote für Einzelpersonen oder Gruppen (10-25 Personen)
50 km rund um Augsburg
95€ für Einzelpersonen
750€ für Gruppen
Trainerprofil
| 1979 – 1983 | Ausbildung Elektroinstallateur |
| 04/ 1989 – 09/ 2025 | Brandinspektor Berufsfeuerwehr Augsburg im Einsatzdienst |
| 2001 – 2025 | Ausbilder für die Bereiche: Verbrennungslehre, Löschmittel, Feuerlöscher, Löschanlagen und andere Themen in den Feuerwehrlehrgängen zuständig. |
| 2001 – 2025 | Brandschutzhelfer Ausbildungen und Räumungsübungen für städtische und nicht städtische Mitarbeiter durchgeführt. |
| Seit 2007 | freiberuflich als Ausbilder für Brandschutzhelfer Ausbildung tätig |
Besuchte Lehrgänge
| 30.03.2021 | Befähigte Person für die Überprüfung von Sprinkleranlagen |
| 01.02.2024 | Fachkunde Gefahrstoffe |
| 23.02.2024 | Brandschutzbeauftragter |
| 13.02.2025 | Befähigte Person für Brandschutztüren und –tore sowie Fachkraft für Feststellanlagen |
